Besuch der Promenade auf Sylt erfolgt auf eigene Gefahr
In der Silvester-Nacht erfolgt das Betreten der Promenade in Westerland auf Sylt und der Besuch des Brandenburger Strandes auf eigene Gefahr.
Darauf haben die Behörden auf Sylt noch einmal explizit hingewiesen. Denn es werden Gäste der Silvesterfeier in Westerland im vierstelligen Bereich erwartet und dort hält sich erfahrungsgemäß niemand an das Verbot Feuerwerkskörper abzubrennen. Das Verbot gilt nämlich sowohl am 31.Dezember, als auch am 1. Januar auf der kompletten Insel.Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 10 000 Euro geahndet werden. In Wenningstedt wird aber zum Beispiel ganz offiziell ein professionelles Feuerwerk abgefeuert.
